Liebe Schülerinnen und Schüler,
Bund und Länder haben gestern neue Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen. Die Schulen bleiben geöffnet. Damit das auch so bleibt, haben wir unseren Hygieneplan aktualisiert. Über die Änderungen informiere ich Sie im Folgenden:
Pausenregelung
In Abhängigkeit von der Wetterlage dürfen die Klassenleitungen darüber entscheiden, ob Sie in den Klassenräumen bleiben dürfen, um Gedränge in den Fluren zu vermeiden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie unbedingt die Hygieneregeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) einhalten.
Sollten Sie sich nicht daran halten, werden Sie von den Lehrkräften konsequent auf den Schulhof geschickt. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass wir Sie bei Nichteinhalten des Hygieneplans dem Gesundheitsamt melden und Sie, sollte ein Corona-Fall in der Klasse auftreten, gegebenenfalls in Quarantäne geschickt werden müssen.
Mit dieser Regelung möchten wir Hotspots vor den Klassenräumen in der kalten Jahreszeit vermeiden. Sie gilt zunächst für den Monat November.
Cafeteria
Die Sitzgelegenheiten in der Cafeteria sind so ausgerichtet, dass ein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. Hier dürfen Sie gerne vor Unterrichtsbeginn Zeit zum Lernen verbringen. Dabei müssen Sie unbedingt auf die Einhaltung der Hygieneregeln achten.
Schüler*innen mit Covid-19-Symptomen
Sollten Sie Covid-19-Symptome, wie Husten, Fieber, Schnupfen, sowie Geruchs- und Geschmacksverlust, aufweisen, bleiben Sie bitte zuhause. Sollten die Symptome im Unterricht auftreten, darf Ihre Lehrkraft Sie umgehend nach Hause schicken. Ihre Klassenleitung sowie gegebenenfalls ihre Erziehungsberechtigen und/oder Ausbildungsbetriebe werden informiert.
Schüler*Innen mit positiven Corona-Test oder engem Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person
In diesen Fällen werden Sie vom Gesundheitsamt informiert und begeben sich in Quarantäne. Für alle anderen Schüler*Innen besteht Anwesenheitspflicht im Unterricht. Für den Fall, dass Sie positiv getestet wurden und den Unterricht besucht haben, informieren Sie bitte umgehend Ihre Klassenlehrerin/Ihren Klassenlehrer.
Schüler*innen ohne Mund-Nasen-Schutz
Sollten Sie sich weigern, eine Maske zu tragen, werden Sie von Ihrer Lehrkraft umgehend nach Hause geschickt. Darüber werden Ihre Klassenlehrerin/Ihr Klassenlehrer sowie gegebenenfalls Ihre Erziehungsberechtigten und/oder Ihr Ausbildungsbetrieb informiert. Ab sofort gilt auch in ganz Nord-Sachsenhausen eine Maskenpflicht.
Vorgehen beim Auftreten von Covid-19-Fällen in der Schule
Die Schulleitung nimmt Kontakt mit der Klassenleitung auf, die einen Meldebogen ausfüllt. Dieser wird über mich an das Städtische Schulamt sowie an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Sie werden über Ihre Klassenlehrerin/Ihren Klassenlehrer informiert.
Bleiben Sie gesund!
Susanne Albert
Schulleiterin
Grafik: Bundesministerium für Gesundheit