Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb
Der Hessische Kultusminister, Prof. Dr. Alexander Lorz, hat sich heute mit einem Schreiben an alle Eltern und Sorgeberechtigten sowie alle volljährigen Schülerinnen und Schüler gewandt. In diesem informiert er über die neuen Corona-Regelungen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb.
Auf einen Blick:
- Die Testpflicht (dreimal pro Woche) für nicht geimpfte und nicht genesene Schülerinnen und Schüler bleibt vorerst bestehen.
- Nach einem Infektionsfall in der Klasse gilt ab dem 22. Februar 2022: Tägliches Testen für sieben Tage.
- Schülerinnen und Schüler, die geimpft oder genesen sind, können freiwillig an den Tests in der Schule teilnehmen.
- Es wird empfohlen, dass alle Schülerinnen und Schüler weiterhin eine Maske tragen; besonders, wenn ein Infektionsfall in einer Klasse aufgetreten ist.
Zum Download:
2022-02-23_Ministerschreiben an Eltern sowie Schülerinnen und Schüler