Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar und sicher ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Im Fall des Fernbleibens muss die Schule auf den üblichen Kommunikationswegen informiert werden. Die Eltern sollten sich daher ständig über die aktuellen Straßen- und Witterungsverhältnisse informieren und dann abwägend entscheiden.
Falls die Sicherheit des Schulweges nicht mehr gewährleistet werden kann, unterstützt das Hessische Kultusministerium alle Schulleitungen darüber hinaus in ihrer Entscheidung, möglichst in Absprache mit den Schulträgern den Präsenz-Schulbetrieb am Donnerstag bzw. Freitag ausfallen zu lassen. Eine solche Entscheidung wird den Eltern über die verabredeten Kommunikationswege vor Ort weitergegeben. Wenn möglich werden die Schulen dann alternative digitale Unterrichtsformen anbieten.
Sofern durch das Unwetter eine unmittelbare Gefahr im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände entsteht (z.B. durch umfallende Bäume, schwere Schäden am Gebäude), würde der Schulträger (Stadt, Landkreis) eine etwaige Schulschließung vornehmen.
Pressemitteilung des Hessischen Kultusministerium vom 16.02.2022