Am kommenden Montag beginnt in Hessen wieder die Schule. Das hessische Kultusministerium hat entschieden, dass ab dem 19.4.21 ein negativer Antigen-Selbsttest verpflichtende Grundlage für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist.
Der Test muss aktuell sein. Zwischen der Ausstellung des Nachweises und dem Beginn des jeweiligen Schultages dürfen maximal 72 Stunden liegen. Schülerinnen und Schüler können den Nachweis durch Inanspruchnahme des kostenfreien Bürgertests an einer Teststelle außerhalb oder durch den ebenfalls kostenfreien Antigen-Selbsttests in der Schule erbringen. Für das schulische Testangebot ist vorab eine Einwilligungserklärung erforderlich. Diese können Schülerinnen und Schüler der Bergiusschule bereits vorab von ihren Klassenlehrer*innen über Microsoft Teams erhalten.
Montag und Mittwoch – Testtage an der Bergiusschule
„Schülerinnen und Schüler, die die ganze Woche in der Schule sind, sollen sich montags und mittwochs testen. Für Teilzeitklassen erfolgt die Testung jeweils am ersten Schultag in der Woche.„, erklärt Schulleiterin Susanne Albert. „Die ersten Testdurchgänge werden bestimmt einige Zeit in Anspruch nehmen“, so die Schulleiterin. Allerdings ist sie zuversichtlich, dass sowohl Lehrkräfte als auch Schülerinnen und Schüler bald Routine darin bekommen werden. Sollten sich Schüler oder Schülerinnen weigern, einen Test durchzuführen, werden sie umgehend nach Hause geschickt und müssen eigenverantwortlich den Unterrichtsstoff nachholen.
Weitere Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 19. April 2021
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