Ab Mittwoch (24.01.) bis einschließlich Montag kommender Woche (29.01.) wurden Streiks im öffentlichen Nahverkehr angekündigt. Diese können den Schulweg in Hessen beeinflussen. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen. Sie dürfen nur aus einem besonderen Grund dem Unterricht fernbleiben. bei einem im Vorfeld angekündigten Ereignis wie einem Streik im öffentlichen Nahverkehr liegt nicht generell ein solcher Grund vor.
Weitere Informationen: Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen






