Strategieziel IV

Strategieziel IV

Bergiusschule Frankfurt
Projektgruppe „Hilfen für lernschwache Schüler/innen“   Strategisches Ziel 4 der hessischen Landesregierung
Die Hessische Landesregierung hat in der „Königsteiner Vereinbarung“ vom März 2005 insgesamt vier strategische Ziele formuliert, mit denen sie auf die alarmierenden Ergebnisse hessischer Schülerinnen und Schüler in internationalen und nationalen Vergleichsstudien (u.a. die PISA-Studie) reagiert.

Das Strategische Ziel 4 betrifft die Berufsschulen, die im dualen System Auszubildende unterrichten. Folgendes Ziel wurde für diese Schulform von der hessischen Landesregierung definiert:

Verringerung des Anteils der Absolventen in 14 definierten Berufen des dualen Systems, die den „theoretischen Teil der Berufsabschlussprüfungen nicht bestehen, um ein Drittel bis zum 31.07.2009 für die dreijährigen Ausbildungsberufe und bis zum 31.01.2010 für dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufe.“

An der Bergiusschule sind davon die folgenden Ausbildungsberufe betroffen:

  • Bäckerin bzw. Bäcker
  • Fleischerin bzw. Fleischer
  • Fachkraft im Gastgewerbe

Projektgruppe an der Bergiusschule
Seit August 2005 besteht an der Bergiusschule auf Beschluss der Gesamtkonferenz eine Projektgruppe „Hilfen für lernschwache Schüler/innen“ Diese Projektgruppe befasste sich unter anderem auch mit den Möglichkeiten der Umsetzung des „Strategischen Ziels 4“ an der Bergiusschule. Die Projektgruppe wurde durch den Schulpsychologen Herrn Hahn (Staatliches Schulamt) bei ihrer Arbeit unterstützt.

Arbeitsschwerpunkte der Projektgruppe:

  • Ermittlung fördernder Rahmenbedingungen für den Unterricht
  • Diagnose von Lernschwächen
  • Beratung von Schülerinnen und Schüler
  • Zielvereinbarungen mit lernschwachen Schülerinnen und Schülern
  • Organisation von Förderunterricht
  • Fortbildung für Lehrer/innen, die benachteiligte / lernschwache Schülerinnen und Schülern unterrichten

Ergebnisse

  • In Klassen mit einem hohen Anteil an lernschwachen Schüler/innen sollen zahlenmäßig nur wenige Lehrer/innen in den Teams eingesetzt werden.
  • Die Lehrer/innen, die dort unterrichten, sollen bereit sein, sich auf die besonderen emotionalen und sozialen Defizite der Schüler/innen einzulassen.
  • Notwendige Unterstützungs- und Fortbildungsangebote sowie Teamsitzungen werden den in benachteiligten Gruppen engagierten Kollegen/innen ermöglicht.
  • Die Klassen mit einem hohen Anteil an lernschwachen Schüler/innen sollen in möglichst kleinen Klassenverbänden unterrichtet werden.
  • Die Schüler/innen erhalten einen festen Klassenraum.
  • Die Stundentafel/ -organisation soll auf die besonderen Belange der lernschwachen Schüler/innen eingestellt werden.
  • Der Unterricht beträgt maximal sechs Stunden am Schultag.
  • Der Fachtheorieunterricht liegt vor dem Praxisunterricht.
  • Die Fachstufen (in den Ausbildungsberufen Bäcker/Bäckereifachverkäuferin, Fleischer/Fleischereifachverkäufer/in) werden getrennt unterrichtet.
  • Optimal ist ein zeitgleicher Unterrichtseinstieg/ Ausbildungsbeginn für alle Schüler/innen.
  • Eingangstests finden in der ersten Schulwoche statt.
  • Klassenlehrer/innen sollen auch in Bezug auf Fördermaßnahmen für die einzelnen Schüler/innen als enge Bezugs- und Beratungsperson fungieren. Eventuelle Diagnosen sollen mit den Schülern/innen besprochen werden. Die Schüler/innen sollen über Stütz- und Fördermaßnahmen und deren Ziele beraten werden.
  • Klassenlehrer/innen, die diese Aufgaben übernehmen, sollten ihre Schüler/innen möglichst an allen Schultagen unterrichten.
  • Aus diesen Ansprüchen an die Klassenlehrer/innen ergibt sich ein besonderer Fortbildungsbedarf in den Bereichen: „Diagnose von Lern- und Leistungsschwächen“, „Beratung von lernschwachen Schülern/innen“ sowie „Planung und Durchführung von Fördermaßnahmen“.
  • Die Beratung der Schüler/innen und die Zuordnung der Fördermaßnahmen werden in der zweiten Woche abgeschlossen, damit die Schüler/innen ab der dritten Woche Förderangebote verpflichtend wahrnehmen.
  • Die besonderen Belange der lernschwachen Schüler/innen erfordern, dass das Lesen und Schreiben in allen Fächern und Lernfeldern gefördert wird.
  • Die Kollegen/innen einigen sich auf gleiche Methoden der Texterschließung und üben diese mit den Schülern/innen in allen Unterrichtsfächern und Lerngebieten.
  • Um die Leselust und die Lesekompetenz zu fördern und zu steigern, ist der Einsatz von didaktisierten Texten im Unterricht sinnvoll.

Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen:

  • Die Betriebe werden in Bezug auf Stütz- und Fördermaßnahmen in die Pflicht genommen, z.B. mit der Bereitstellung von Zeitkontingenten und der Bereitschaft, Fachsprache mit der Schule abzugleichen.
  • Zielvereinbarungen zu diesen Punkten werden dokumentiert.
  • Mit den zuständigen Kammern soll daraufhin gewirkt werden, dass die Prüfungsaufgaben für lernschwache Schüler/innen sprachlich überarbeitet werden.
  • Darüber hinaus sollte es Ziel der Schule sein, dass die Unterrichtsleistungen in die Note der Lehrabschlussprüfungen einfließen.
  • Bei hohen Fehlzeiten Minderjähriger erfolgt eine Zusammenarbeit mit dem schulärztlichen Dienst.
  • Lässt sich ein/e Auszubildende/r nur schwer motivieren, an Fördermaßnahmen teilzunehmen, wird die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Beratungs- und Förderzentrum oder dem Jugendamt gesucht.

Förder-/ Stützmaßnahmen Bergiusschule FFM gemäß „strategischem Ziel vier“
Für das Schuljahr 2006/7 wurde folgendes Förderprogramm umgesetzt

Grundstufe
(1. Ausbildungsjahr)
Fachstufe 1
(2. Ausbildungsjahr)
Fachstufe 2
(3. Ausbildungsjahr)
Bäcker Eingangstest:
Deutsch und Mathe
Eigeneinschätzung
Beratungsgespräch
Individualförderung
Deutsch in Kleingruppen
1 Stützstunde Mathe
Individual Förderung
1 Stützstunde Mathe im Wechsel / nach Bedarf in Gesamtgruppe oder Teilgruppe
Angebote auch im
Wahlpflichtunterricht
1 Zusatzstunde für den berufsbezogenen Unterricht
Förderung
1 Stützstunde Mathe
im Wechsel / nach Bedarf in Gesamt-gruppe oder Teilgruppe
1 Stützstunde Prüfungsvorbereitung
Fleischer Eingangstest:
Deutsch und Mathe
Eigeneinschätzung
Beratungsgespräch
Individualförderung
Deutsch in Kleingrupen
1 Stützstunde Mathe
Individual Förderung
1 Stützstunde Mathe im Wechsel / nach Bedarf in Gesamtgruppe oder Teilgruppe
Angebote auch im
Wahlpflichtunterricht
Individual Förderung
1 Stützstunde Mathe
im Wechsel / nach Bedarf in Gesamt-gruppe oder Teilgruppe
1 Stützstunde Prüfungsvorbereitung
Fachkraft im Gastgewerbe
2-jähriger Ausbildungsberuf
Eingangstest:
Deutsch und Mathe
Eigeneinschätzung
Beratungsgespräch
Individualförderung
Deutsch in Kleingruppen
1 Stützstunde Mathe
Absprachen Stützmaßnahmen Kolping bzw. AA-Träger
1 Stützstunde Mathe im Wechsel / nach Bedarf in Gesamtgruppe oder Teilgruppe
Zusatz ATU / Kochen
1 Stützstunde Prüfungsvorbereitung

Außerschulische Stützmaßnahme
AbH Ausbildung begleitende Hilfe (vom Arbeitsamt finanziert)

GENIEfabrik
Schwarzenburgstr. 10
60318 Frankfurt
Telefon: 069 -59793510
E-Mail: frankfurt@Geniefabrik.de

Links zum strategischen Ziel 4
Staatliches Schulamt Frankfurt/M.:

Strategisches Ziel 4

Hessisches Kultusministerium:
http://www.kultusministerium.hessen.de
(Suchbegriff „Strategisches Ziel“ eingeben)

Institut für Qualitätssicherung:
http://www.iq.hessen.de

Prüfungsergebnisse SZ4 – Berufe Winter 2004/5 bis Sommer 2007
Ergebnisliste als Download