Schuhmacher / Schuhmacherin
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Die Ausbildung wird mit der Abschlussprüfung vor der IHK beendet.
Der 12-stündige Unterricht wird in Teilzeitform unterrichtet. Der Zweite Unterrichtstag wird 14-tägig erteilt.
In fast jedem Schuljahr wird neben dem theoretischen auch ein praktischer Unterricht erteilt, der die theoretischen Themen veranschaulicht.
Seit 1998 existiert ein neuer Rahmenlehrplan, der die fachlichen Inhalte in Lernfelder gliedert. (www.kultusministerium.hessen.de)
Werkstoffkunde
Fachtechnik
Anatomie
Gestaltung