Berufsschule
Allgemeines – Abschlüsse in der Berufsschule

Abschlusszeugnis der Berufsschule

Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die das Ziel der Berufsschule erreicht haben, erhalten ein Abschlusszeugnis der Berufsschule. Die Bescheinigung über eine erfolgreiche Berufsausbildung bzw. über den zugesprochenen Beruf wird vom Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle ausgestellt. Dies sind in der Regel die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer.

Hauptschulabschluss

Berufsschülerinnen und Berufsschülern ohne Hauptschulabschluss, die das Abschlusszeugnis der Berufsschule erwerben, erhalten einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie mindestens das Abgangszeugnis der Jahrgangsstufe 8 einer allgemein bildenden Schule nachweisen.

Mittlerer Abschluss

Berufsschülerinnen und Berufsschülern mit Ausbildungsverhältnis erhalten einen dem Mittleren Abschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie

  1. den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen und
  2. mindestens fünf Jahre Unterricht in einer Fremdsprache, in der Regel Englisch, mit befriedigenden Leistungen abgeschlossen haben oder im Verlauf des Berufsschulbesuches abschließen oder an mindestens 240 Stunden Englischunterricht während ihres Berufsschulbesuches teilnehmen und mit mindestens befriedigenden Leistungen abschließen oder nach Feststellung durch die Schule einen entsprechenden Bildungsstand nachweisen und
  3. einen mindestens 8o Stunden umfassenden Unterricht im Fach Deutsch mit mindestens ausreichenden Leistungen abschließen und
  4. im Abschlusszeugnis der Berufsschule eine Gesamtnote von mindestens 3,0 erreicht wird.
  5. die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Dauer bestanden haben.

Allgemeine Fachhochschulreife

Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die das Abschlusszeugnis der Berufsschule erwerben, erhalten einen der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Nachweis des Mittleren Abschlusses oder eines gleichwertigen Bildungsabschlusses bei Eintritt in die Berufsschule, wobei mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik vorhanden sein müssen und in keinem der genannten Fächer die Leistung schlechter als ausreichend sein darf oder Nachweis der Versetzung in die Klasse 11 der Oberstufe.
  2. Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einer Gesamtnote von mindestens 3,0 und
  3. regelmäßige Teilnahme an folgendem Zusatzunterricht: 240 Stunden im sprachlichen Bereich, davon mindestens 8o Stunden in Englisch/Fremdsprachen und 8o Stunden in Deutsch und 240 Stunden im mathematisch naturwissenschaftlich technischen Bereich und 8o Stunden im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich, wenn dieser nicht im Pflichtunterricht erteilt worden ist
  4. Abschluss der folgenden 3 schriftlichen Prüfungen mit mindestens ausreichenden Leistungen:
    Deutsch/Kommunikation
    Fremdsprachlicher Bereich
    Mathematisch naturwissenschaftlich technischer Bereich und
  5. Nachweis einer bestandenen Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer.