Berufsausbildung im Dualen System
Allgemeines
Wenn Sie sich für eine Berufsausbildung in Deutschland entscheiden, werden Sie an zwei Lernorten ausgebildet: In einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Man spricht vom sogenannten Dualen System. Als Auszubildende oder Auszubildender lernen Sie an mehreren Tagen in der Woche im Betrieb, an ein bis zwei Tagen – oder manchmal auch wochenweise – besuchen Sie die Berufsschule. Die Inhalte der Ausbildung in Betrieb und Berufsschule sind miteinander verzahnt. In der Schule stehen dabei tendenziell stärker die Theorie und Allgemeinbildung im Vordergrund, während der Betrieb mehr für die praktische Ausbildung zuständig ist. Ihr Ausbildungsbetrieb und Ihre Berufsschule sind so einem gemeinsamen Bildungsauftrag verpflichtet.
Während der Dauer Ihres Ausbildungsverhältnisses ist der Besuch der Berufsschule für Sie verpflichtend.
Gesetzliche Grundlage für eine Berufsausbildung im Dualen System ist das Berufsbildungsgesetz und das Hessische Schulgesetz.
Voraussetzungen
Erfüllte Vollzeitschulpflicht von 9 bzw. 10 Schuljahren.
Aufbau
Die Berufsschule gliedert sich in der Regel in die Grundstufe (1 Schuljahr) und die darauf aufbauende Fachstufe (meist 2 Schuljahre).
An der Bergiusschule können Sie die Grund und Fachstufen für die folgenden Bereiche besuchen:
- Gastgewerbe
- Nahrungsgewerbe
Unterrichtszeiten
Der Unterricht an der Bergiusschule wird als Teilzeit- oder als Blockunterricht erteilt. Er beträgt im Durchschnitt 12 Stunden pro Woche. Je nach Ausbildung besuchen Sie die Berufsschule entweder
- an drei Unterrichtstagen innerhalb von zwei Wochen oder
- eine Woche (Vollzeit-Blockwoche) im 3-Wochen-Rhythmus.
Die Festlegung des Unterrichts erfolgt nach pädagogischen Gesichtspunkten und unterrichtsorganisatorischen Möglichkeiten in Abstimmung mit den Ausbildungsbetrieben.
Inhalte
Beruflicher Lernbereich: | nach Maßgabe der jeweiligen Lehrpläne |
Allgemeiner Lernbereich: | Deutsch, Fremdsprachen, Politik, Wirtschaft, Religion/Ethik. |
Wahlpflichtunterricht: | Wahlqualifikationen aus dem allgemeinen, musisch-kulturellen oder beruflichen Bereich |
Abschlüsse in der Berufsschule
Abschlusszeugnis der Berufsschule
Sie sind Berufsschülerin oder Berufsschüler und haben Ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen? Dann erhalten Sie von uns ein Abschlusszeugnis der Berufsschule. Die Bescheinigung über Ihre erfolgreiche Berufsausbildung bzw. über den zugesprochenen Beruf stellt Ihnen der Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle aus: Dies sind in der Regel die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer.
Hauptschulabschluss
Sie haben Ihre Ausbildung ohne einen Hauptschulabschluss begonnen und das Abschlusszeugnis der Berufsschule erworben? Dann erhalten Sie einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt. Als Voraussetzung dafür müssen Sie mindestens das Abgangszeugnis der Jahrgangsstufe 8 einer allgemein bildenden Schule nachweisen.
Mittlerer Abschluss
Als Berufsschülerin oder Berufsschüler mit Ausbildungsverhältnis erhalten Sie einen dem Mittleren Abschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn Sie
- den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen und
- mindestens fünf Jahre Unterricht in einer Fremdsprache – in der Regel Englisch – mit befriedigenden Leistungen abgeschlossen haben. Alternativ können Sie diesen Fremdsprachenunterricht auch im Verlauf Ihres Berufsschulbesuches abschließen oder an mindestens 240 Stunden Englischunterricht während Ihres Berufsschulbesuches teilnehmen. Den Englischunterricht müssen Sie dabei mit mindestens befriedigenden Leistungen abschließen oder nach Feststellung durch die Schule einen entsprechenden Bildungsstand nachweisen und
- einen mindestens 8o Stunden umfassenden Unterricht im Fach Deutsch mit mindestens ausreichenden Leistungen abschließen und
- im Abschlusszeugnis der Berufsschule eine Gesamtnote von mindestens 3,0 erreichen sowie
- die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Dauer bestanden haben.
Allgemeine Fachhochschulreife
Wenn Sie als Berufsschülerin oder Berufsschüler das Abschlusszeugnis der Berufsschule erwerben, erhalten Sie einen der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn Sie mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie weisen einen Mittleren Abschlusses oder einen gleichwertigen Bildungsabschlusses bei Ihrem Eintritt in die Berufsschule nach. Dabei müssen Sie mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik vorweisen und dürfen in keinem der genannten Fächer eine schlechtere Leistung als ausreichend erbracht haben. Alternativ dazu können Sie einen Nachweis der Versetzung in die Klasse 11 der Oberstufe vorweisen.
- Ihre Gesamtnote im Abschlusszeugnis der Berufsschule mindestens 3,0 beträgt und
- Sie regelmäßig an folgendem Zusatzunterricht teilgenommen haben:
- 240 Stunden im sprachlichen Bereich, davon mindestens 8o Stunden in Englisch/Fremdsprachen und
- 8o Stunden in Deutsch und
- 240 Stunden im mathematisch naturwissenschaftlich technischen Bereich
- 8o Stunden im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich, wenn dieser nicht im Pflichtunterricht erteilt worden ist
- Sie die folgenden drei schriftlichen Prüfungen mit mindestens ausreichenden Leistungen abschließen:
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprachlicher Bereich
Mathematisch naturwissenschaftlich technischer Bereich und - Sie den Nachweis einer bestandenen Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer erbringen.
Allgemeinbildung an der Bergiusschule
Deutschunterricht
Die Themen für den Deutschunterricht werden je nach Interesse und Bedarf ausgewählt. Die Inhalte sind so gestaltet, dass sie sowohl für Ihren beruflichen Alltag und berufliche Weiterentwicklung als auch für Ihr privates Leben wichtig sind. Es werden immer die Bereiche mündliche und schriftliche Kommunikation, Umgang mit Texten und Nachdenken über Sprache abgedeckt. Der Deutschunterricht an der Bergiusschule will Ihnen als Berufsschülerin oder Berufsschüler ermöglichen,
- Ihre kommunikativen Fähigkeiten auszubauen
(zum Beispiel in den Bereichen: Argumentieren, Moderieren, Präsentieren) - Ihre Lust am Lesen zu wecken oder weiterzuentwickeln (zum Beispiel verschiedene Textsorten kennen, unterscheiden und beurteilen lernen, Lieblingsbücher vorstellen, Zeitung und Lektüre lesen und besprechen)
- Texte besser verfassen zu können (zum Beispiel Referate, Briefe, Protokolle und Berichte sowie eigene fiktionale Texte)
Fremdsprachen
Fremdsprachenkompetenz ist eine fundamentale Voraussetzung für Kommunikation, Mobilität und beruflichen Erfolg. Fremdsprachenkenntnisse begünstigen das Verständnis für fremde Kulturen. Ausgehend von Ihrer Lebenswirklichkeit werden Sprechanlässe aus dem beruflichen Bereich entnommen, die auch kulturelle Aspekte berücksichtigen.
Der Fremdsprachenunterricht beginnt für Sie in der zweiten Hälfte des ersten Ausbildungsjahres und wird mit vier Unterrichtsstunden pro Blockwoche bis zur ersten Hälfte des dritten Ausbildungsjahres unterrichtet. Somit bieten wir Ihnen mehr als 100 Unterrichtseinheiten in einer Fremdsprache an.
Die Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch bieten wir Ihnen auf unterschiedlichem Niveau an. Die Niveaus orientieren sich an dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Auf diese Weise stellen die Fremdsprachenkurse auch eine Vorbereitung auf das KMK-Fremdsprachenzertifikat dar, das berufsbezogene Fremdsprachenkenntnisse bescheinigt. Wir bieten in diesem Zusammenhang hessenweit die Spanischprüfung für gastgewerbliche Berufe an.
Politik und Wirtschaft
Dieses “Doppelfach” unterrichten wir an der Bergiusschule jeweils mit einer Wochenstunde. Zwar hängen Wirtschaft und Politik häufig zusammen, wie es zum Beispiel im Begriff „Wirtschaftspolitik” selbst schon deutlich wird, aber es gibt genügend Bereiche, die man sich einzeln und genauer ansehen sollte. Schließlich werden Sie ja nicht „nur“ Köchin, Restaurantfachmann oder Fleischereifachverkäuferin, sondern Sie sind auch Wähler/Wählerin, Steuerzahler/-in, Auslandsreisende/r, Mitglied in einem Verein, Familienmitglied, Computernutzer/-in und so weiter. In diesen Rollen sind Sie aber nicht allein auf der Welt, sondern Sie leben in einer Gesellschaft, die in ganz bestimmter Weise zusammengesetzt und organisiert ist und deren Auswirkungen Sie täglich zu spüren bekommen.
Warum ist das alles so? In welcher Weise betrifft es uns? Können wir selbst die Gesellschaft irgendwie beeinflussen? Die Fächer Politik und Wirtschaft unterstützen Sie darin, diese Zusammenhänge besser zu verstehen.
In Politik geht es also zum Beispiel darum, das gegenwärtige Deutschland dadurch zu begreifen, dass Sie sich einmal den Weg ansehen, den dieser Staat seit der vorvorigen Jahrhundertwende genommen hat. Veränderungen gab es nicht nur in der Frage, welche Art von Staat man eigentlich haben wollte (und will), sondern zum Beispiel auch bei der Sozialpolitik: Ebenso sind viele verunsichert, ob die Idee des größer werdenden Europas eigentlich eine so gute ist. Was “bringen” uns die Erweiterungen, oder sollte man Europa lieber kleiner halten? Welche Auswirkungen hat der Brexit?
Auch zum Euro gibt es geteilte Meinungen: die einen begrüßen ihn, die anderen beschimpfen ihn. Damit sind wir bereits beim Fach Wirtschaftskunde: Wenn der Staat Geldpolitik macht, was macht er dann eigentlich? Und wie hängt das mit Steuern und Konjunktur zusammen? Wie kommt es, dass Auszubildende während der Ausbildung jedes Jahr eine höhere Ausbildungsvergütung bekommen? Welche Rechte haben Sie als neuer Wirtschaftsteilnehmer? Wie hängt Ihre Arbeit mit der Frage zusammen, “wie gut es Deutschland geht”? Eine Menge Themen, die interessant sind und die zum Teil auch viel Zündstoff enthalten! Aber nicht nur diese “Pflichtthemen” müssen eine Rolle spielen: Natürlich können und sollen je nach Ihrem Interesse (und dem Ihrer Mitschülerinnen und Schüler) auch aktuelle Themen behandelt werden.
Sport
Wir haben an der Bergiusschule keine eigene Sportanlage. Wir nutzen daher die Sporthallen anderer Schulen mit. Zurzeit können wir Sportunterricht in der Berufsfachschule und in den Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung anbieten.
Wahlpflichtunterricht
Der Wahlpflichtunterricht an der Bergiusschule ist momentan in Vorbereitung.
Religion
Nach Möglichkeit erhalten alle Berufsschulklassen ein Jahr Religionsunterricht mit je einer Wochenstunde.
- Er dient Ihrer Allgemeinbildung und hat die Aufgabe, Ihnen Zugänge zur christlich-humanistischen Tradition unserer Kultur und Geschichte zu erschließen.
- Da in den Lerngruppen alle denkbaren Religionen oder Glaubensvorstellungen zu finden sind, ermöglicht er Ihnen unmittelbar den interkulturellen und interreligiösen Dialog.
- Er kann einen Beitrag zu Ihrer Persönlichkeitsentwicklung leisten, indem er Ihnen zu eigenverantwortlichen Entscheidungen in religiösen Fragen verhilft und (exemplarisch) Orientierungshilfen zur Bewältigung von schwierigen Lebenssituationen gibt.
- Er hat eine gesellschaftlich-politische Funktion, das heißt er fördert die Auseinandersetzung mit verschiedenen Wertvorstellungen und die Erarbeitung von Maßstäben ethischer Urteilsbildung.
- Nicht zuletzt gibt er Raum für das Wachhalten existentieller Fragen, zum Beispiel der Frage nach dem Sinn des Lebens.
Rahmenstundentafel der Berufsschule
1. | Pflichtunterricht | Wochenstunden |
1.1 | Beruflicher Lernbereich Berufsbezogener Unterricht nach Maßgabe der Lehrpläne |
7 |
1.2 | Allgemeiner Lernbereich
|
1 1 1 1 |
2. | Wahlpflichtunterricht | 1 |
2.1 | Beruflicher Lernbereich
|
|
2.2 | Allgemeiner Lernbereich
|
|
Summe | 12 |
Die Berufsausbildung findet in Deutschland an zwei Lernorten statt, in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Man spricht vom so genannten Dualen System. An mehreren Tagen in der Woche lernen die Auszubildenden im Betrieb, an ein bis zwei Tagen oder manchmal auch wochenweise besuchen sie die Berufsschule. Die Inhalte der Ausbildung in Betrieb und Berufsschule sind miteinander verzahnt, wobei die Schule tendenziell stärker für Theorie und Allgemeinbildung, der Betrieb mehr für die praktische Ausbildung zuständig ist. Ausbildungsbetrieb und Berufsschule sind so einem gemeinsamen Bildungsauftrag verpflichtet.
Der Besuch der Berufsschule ist für alle Auszubildenden, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses verpflichtend.
Gesetzliche Grundlage für eine Berufsausbildung im Dualen System ist das Berufsbildungsgesetz und das Hessische Schulgesetz.
Voraussetzungen
Erfüllte Vollzeitschulpflicht von 9 bzw. 10 Schuljahren.
Aufbau
Die Berufsschule gliedert sich in der Regel in die Grundstufe (1 Schuljahr) und die darauf aufbauende Fachstufe (in der Regel 2 Schuljahre). Der Unterricht in der Grundstufe kann auch als Berufsgrundbildungsjahr durchgeführt werden.
An der Bergiusschule werden Grund und Fachstufen für die folgenden Bereiche gebildet:
- Gastgewerbe
- Nahrung
Unterrichtszeiten
Der Unterricht an der Bergiusschule wird als Teilzeit oder als Blockunterricht erteilt. Er beträgt in im Durchschnitt in der Regel 12 Stunden pro Woche. Diese 12 Stunden werden entweder durch drei Unterrichtstage innerhalb von zwei Wochen oder einer Vollzeit-Blockwoche im 3-Wochen-Rhythmus erteilt. Die Festlegung des Unterrichts regelt die Berufsschule in Abstimmung mit den Ausbildenden nach pädagogischen Gesichtspunkten und ihren unterrichtsorganisatorischen Möglichkeiten.
Inhalte
Beruflicher Lernbereich: | nach Maßgabe der jeweiligen Lehrpläne |
---|---|
Allgemeiner Lernbereich: | Deutsch, Fremdsprachen, Politik, Wirtschaft, Religion/Ethik, Sport. |
Wahlpflichtunterricht: | Wahlqualifikationen aus dem allgemeinen, musisch-kulturellen oder beruflichen Bereich |
Abschlusszeugnis der Berufsschule
Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die das Ziel der Berufsschule erreicht haben, erhalten ein Abschlusszeugnis der Berufsschule. Die Bescheinigung über eine erfolgreiche Berufsausbildung bzw. über den zugesprochenen Beruf wird vom Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle ausgestellt. Dies sind in der Regel die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer.
Hauptschulabschluss
Berufsschülerinnen und Berufsschülern ohne Hauptschulabschluss, die das Abschlusszeugnis der Berufsschule erwerben, erhalten einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie mindestens das Abgangszeugnis der Jahrgangsstufe 8 einer allgemein bildenden Schule nachweisen.
Mittlerer Abschluss
Berufsschülerinnen und Berufsschülern mit Ausbildungsverhältnis erhalten einen dem Mittleren Abschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie
- den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen und
- mindestens fünf Jahre Unterricht in einer Fremdsprache, in der Regel Englisch, mit befriedigenden Leistungen abgeschlossen haben oder im Verlauf des Berufsschulbesuches abschließen oder an mindestens 240 Stunden Englischunterricht während ihres Berufsschulbesuches teilnehmen und mit mindestens befriedigenden Leistungen abschließen oder nach Feststellung durch die Schule einen entsprechenden Bildungsstand nachweisen und
- einen mindestens 8o Stunden umfassenden Unterricht im Fach Deutsch mit mindestens ausreichenden Leistungen abschließen und
- im Abschlusszeugnis der Berufsschule eine Gesamtnote von mindestens 3,0 erreicht wird.
- die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Dauer bestanden haben.
Allgemeine Fachhochschulreife
Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die das Abschlusszeugnis der Berufsschule erwerben, erhalten einen der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis des Mittleren Abschlusses oder eines gleichwertigen Bildungsabschlusses bei Eintritt in die Berufsschule, wobei mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik vorhanden sein müssen und in keinem der genannten Fächer die Leistung schlechter als ausreichend sein darf oder Nachweis der Versetzung in die Klasse 11 der Oberstufe.
- Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einer Gesamtnote von mindestens 3,0 und
- regelmäßige Teilnahme an folgendem Zusatzunterricht: 240 Stunden im sprachlichen Bereich, davon mindestens 8o Stunden in Englisch/Fremdsprachen und 8o Stunden in Deutsch und 240 Stunden im mathematisch naturwissenschaftlich technischen Bereich und 8o Stunden im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich, wenn dieser nicht im Pflichtunterricht erteilt worden ist
- Abschluss der folgenden 3 schriftlichen Prüfungen mit mindestens ausreichenden Leistungen:
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprachlicher Bereich
Mathematisch naturwissenschaftlich technischer Bereich und - Nachweis einer bestandenen Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer.